Autokauf: Bei Gebrauchtwagengarantie keine Werkstattbindung

Die Garantie für einen Gebrauchtwagen ist auch dann zu gewähren, wenn der Käufer die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten nicht beim Autoverkäufer, sondern in einer anderen Werkstatt durchführen läßt. Eine anderslautende formularmäßige Klausel im Kaufvertrag ist nach § 307 Abs. BGB unwirksam (BGH vom 14.10.2009 - VIII ZR 354/08).

Eingestellt am 01.12.2009 von Th. Mottner
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