Betriebskosten: Reinigung des Öltanks umlegbar

Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Öltanks der Heizanlage als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Reinigung einer ölbetriebenen Heizungsanlage umfaßt auch die von Zeit zu Zeit erforderliche Reinigung des Öltanks. Die hierfür aufgewendeten wiederkehrenden Kosten sind daher als Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. Es handelt sich nicht um Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten, weil die Öltankreinigung nicht der Beseitigung von Substanzmängeln diene, sondern der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Heizung (BGH vom 11.11.2009 - VIII ZR 221/08).


Eingestellt am 19.02.2010 von Th. Mottner
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.


Bewertung: 5,0 bei 1 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)