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Betriebskosten: Reinigung des Öltanks umlegbar
Vermieter dürfen die Kosten für die Reinigung des Öltanks der Heizanlage als Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Reinigung einer ölbetriebenen Heizungsanlage umfaßt auch die von Zeit zu Zeit erforderliche Reinigung des Öltanks. Die hierfür aufgewendeten wiederkehrenden Kosten sind daher als Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung vom Mieter zu tragen. Es handelt sich nicht um Instandhaltungs- oder Instandsetzungskosten, weil die Öltankreinigung nicht der Beseitigung von Substanzmängeln diene, sondern der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Heizung (BGH vom 11.11.2009 - VIII ZR 221/08).
Eingestellt am 19.02.2010 von Th. Mottner
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