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Erwerbsminderungsrente: Kürzung des Zugangsfaktors verfassungsmäßig
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 11.01.2011 entschieden, dass die Kürzung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten verfassungskonform ist (1 BvR 3588/08).
Hintergrund dieser Entscheidung war die Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen wurde.
Nachdem es mehrere unterschiedliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu dieser Problematik gab, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr entschieden, dass Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß sind. Die Neuregelung des Zugangsfaktors diene dem legitimen Gemeinwohlziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
Hintergrund dieser Entscheidung war die Praxis der Rentenversicherungsträger, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn die Renten vor dem 60. Geburtstag in Anspruch genommen wurde.
Nachdem es mehrere unterschiedliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts zu dieser Problematik gab, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr entschieden, dass Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr verfassungsgemäß sind. Die Neuregelung des Zugangsfaktors diene dem legitimen Gemeinwohlziel, die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zu sichern und damit die Funktionsfähigkeit des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung im Interesse aller zu erhalten, zu verbessern und den veränderten wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.
Eingestellt am 31.03.2011 von Nadine Neubacher
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