"Fall Emmely": Keine Kündigung wegen Pfandbons

Am 10.06.2010 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, daß die Kündigung im Fall der Kassiererin, die unberechtigt Pfandbons im Wert von 1,30 € eingelöst hatte, unwirksam ist (BAG, Urteil vom 10. Juni 2010 - 2 AZR 541/09). Zwar stellte das BAG fest, daß es sich um einen schwerwiegenden Vertragsverstoß handelte, der den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin berührte und damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet hat. Gleichwohl könne aber durch diesen atypischen und einmaligen Vorfall das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht vollständig zerstört gewesen sein. Letztlich überwiegen wegen der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Hierzu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich bedeutsame Störungen verlaufene Beschäftigungszeit, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb.


Eingestellt am 14.06.2010 von Th. Mottner
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