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Hartz IV: Jobcenter zahlt private Krankenkasse
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 18.01.2011, Az. B 4 AS 108/10 R entschieden, dass der Grundsicherungsträger (JobCenter/ARGE) die Kosten für die private Krankenversicherung eines Selbständigen in voller Höhe übernehmen muss.
Allerdings findet sich im SGB II keine ausdrückliche Regelung, wie der offene Beitragsanteil auszugleichen ist, so dass eine Regelungslücke der gesetzlichen Vorschriften besteht. Das Gericht hat daher die Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Personen analog angewandt, so dass sich eine Verpflichtung des JobCenters zur Übernahme der Beiträge für privat Versicherte in voller Höhe ergab.
Allerdings findet sich im SGB II keine ausdrückliche Regelung, wie der offene Beitragsanteil auszugleichen ist, so dass eine Regelungslücke der gesetzlichen Vorschriften besteht. Das Gericht hat daher die Regelung für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherter Personen analog angewandt, so dass sich eine Verpflichtung des JobCenters zur Übernahme der Beiträge für privat Versicherte in voller Höhe ergab.
Eingestellt am 10.03.2011 von Nadine Neubacher
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