Ist TelDaFax pleite?

Am 14.06.2011 ist in dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen von drei Unternehmen der TelDaFax-Gruppe ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden (AG Bonn, Az. 98 IN 163/11, 98 IN 162/11, 98 IN 164/11). Es handelt sich im einzelnen um die TelDaFax Energy GmbH, die TelDaFax Holding AG und die TelDaFax SERVICES GmbH, sämtlichst ansässig in 53842 Troisdorf, Mottmannstraße 2.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Biner Bähr und hat seinen Sitz in 40213 Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15. Er prüft nun, ob die Voraussetzungen für eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen.

Durch das Insolvenzeröffnungsverfahren werden bestehende Verträge nicht automatisch beendet, sondern bestehen unverändert fort. Eine Kündigung ist grundsätzlich nur mit der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist möglich. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kommt in Betracht, wenn feststeht, daß TelDaFax keinen Strom oder Gas mehr liefern kann, etwa weil der Netzbetreiber gekündigt hat. Vorher sollte aber anwaltlicher Rat eingeholt werden.

In jedem Falle bleibt die Versorgung mit Strom und Gas gesichert. Kann nämlich TelDaFax nich liefern, tritt die sogenannte Grundversorgung durch das örtliche Grundversorgungsunternehmen ein. Dieses ist auch ohne Vertrag verpflichtet, die Haushalte zum Grundversorgungstarif mit Energie zu beliefern.

Kunden, die Vorauszahlungen und/oder eine Kaution geleistet haben, können diese erst nach Beendigung des Vertrages mit TelDaFax zurückfordern. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, sind diese Rückzahlungsansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden (Achtung: unbedingt Anmeldefrist beachten!). Ist schon Klage oder Mahnbescheidsantrag eingereicht, wird das Verfahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen und kann gegen den Insolvenzverwalter aufgenommen werden. Sie sollten sich unbedingt Ihren Zählerstand notieren, um notfalls eine eigene Verbrauchsabrechnung erstellen zu können.


Eingestellt am 15.06.2011 von Th. Mottner
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