Trunkenheitsfahrt: Keine Blutprobe ohne Richter (1)

Eine Blutprobe ist zum Nachweis einer Trunkenheitsfahrt/Drogenfahrt dann nicht verwertbar, wenn die Polizeibeamten die Blutentnahme um die Mittagszeit angeordnet haben, ohne den Versuch zu machen, telefonisch eine richterliche Anordnung zu erlangen (OLG Celle vom 16.06.2009, Az. 311 SSBs 49/09)


Eingestellt am 09.10.2009 von Th. Mottner
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