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Mieterhöhung: Vermieter kann höchste Vergleichsmiete fordern
Der Vermieter darf die Miete bis zum oberen Wert der Bandbreite konkreten ortsüblichen Vergleichsmiete (Einzelvergleichsmiete)anheben. Dies gilt auch dann, wenn die Einzelvergleichsmiete unter Heranziehung eines Sachverständigengutachtens ermittelt worden ist (BGH vom 21.10.2009 - VIII ZR 30/09)
Eingestellt am 30.11.2009 von Th. Mottner
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