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Mietvertrag, fristlose Kündigung: verspätete Zahlung vom Sozialamt
Bekommt der Vermieter seine Miete direkt vom Sozialamt(Jobcenter)des Mieter gezahlt, und erfolgt die Zahlung regelmäßig zu spät, darf er trotzdem nicht kündigen. Es liegt kein Grund für eine außerordentliche Kündigung vor. Dem Mieter ist die Zahlungsverzögerung nicht anzulasten, weil das Sozialamt nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters ist. Das Interesse des Mieter an der Fortsetzung des Mietverhältnisses wiegen deshalb schwerer als das Interesse des Vermieters an der Beendigung (BGH vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09).
Eingestellt am 19.02.2010 von Th. Mottner
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