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Handy im Auto: Musikhören verboten!
Das Halten eines Mobiltelefons ans Ohr zum Anhören von Musik ist eine Benutzung des Mobiltelefons im Sinne von § 23 Abs. 1a StVO und daher verboten (OLG Köln vom 12.08.2009 - 83 Ss OWi 63/09).
Eingestellt am 23.11.2009 von Th. Mottner
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