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Neue Unterhaltstabelle 2010
Ab 01.01.2010 gilt ein neues Untehaltsrecht. Grund ist die Verabschiedung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes am 18.12.2009. Danach erhöht sich das Kindergeld für das erste und zweite Kind auf 184,00 €, für das dritte Kind auf 190,00 € und ab dem vierten Kind auf 215,00 €. Ebenso erfolgte eine Anhebung des Existenzminimums. Diese Änderungen wirken sich auf die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle für Kindesunterhalt aus.Der Mindestbedarf eines Kindes erhöht sich auf 317,00 € für die erste, 364,00 € für die zweite und 426,00 € für die dritte Altersstufe.
Die neue vorlaufige Düsseldorfer Tabelle sieht daher wie folgt aus:
Eingestellt am 04.01.2010 von S. Püschel
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