Neues zur Winterreifenpflicht I

Seit dem 4. Dezember gilt eine neue Fassung des § 2 Abs. 3a StVO. Danach darf ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen gefahren werden, die alle Eigenschaften gemäß Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates der Europäischen Union vom 31.03.1992 (Abl.L 129 v. 14.05.1992, S. 95), zuletzt geändert durch Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L46 v. 17.02.2005, S. 42), auffweisen. Auch diese Gesetzesänderung ist wieder eine "Meisterleistung". Der Begriff Winterreifen ist nirgends definiert. Im Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG ist lediglich beschrieben, was man unter sog. M+S-Reifen zu verstehen hat: "M+S-Reifen sind Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, daß sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahrleistungen gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Laufflächen der M+S-Reifen ist im Allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."

Benutzt werden dürfen:

  • Reifen, die als M+S-Reifen verkauft werden und mit einem M+S-Symbol gekennzeichnet sind
  • Reifen, die das sog. Bergpiktogramm mit Schneeflocke aufweisen
  • Ganzjahresreifen, mit den Eigenschaften der Richtlinie 92/23/EWG und M+S-Symbol
Die Reifen müssen nicht unbedingt wintertauglich sein. Es reicht aus, daß sie als M+S-Reifen verkauft werden und ein M+S-Symbol haben.

Die Profiltiefe muß mindestens 1,6 mm betragen.

Die Winterreifenpflicht gilt auch für Motorräder, sonstige Krafträder, Quads und Geländewagen, nicht jedoch für Anhänger.

Die Winterreifenpflicht gilt nicht für land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, wenn bauartbedingt keine M+S-Reifen verfügbar sind.

Ausreichend sind M+S-Reifen nur auf den Antriebsachsen bei Kfz zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz oder zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t.

Parkende Fahrzeuge benötigen keine Winterreifen.



Eingestellt am 20.12.2010 von Th. Mottner , letzte Änderung: 01.02.2011
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