Neues zur Winterreifenpflicht II

Es gibt keine gesetzliche Definition der Wetterverhältnisse "Glatteis", "Schneeglätte", "Schneematsch" und "Eis- oder Reifglätte". In der Gesetzesbegründung wird nur auf die Niederschlagsarten verwiesen, die zu den beschriebenen Straßenverhältnissen führen können. Das sind Schneefall (einschließlich Schneeregen und Schneegriesel) , Eiskörner, Glatteis bzw. gefrierender Regen, gefrierender Nebel und Schneeverwehungen.

Bei Verstößen ohne Behinderung anderer droht ein Bußgeld von 40,00 €, mit Behinderung bis zu 80,00 €. In beiden Fällen gibt es einen Punkt in Flensburg.



Eingestellt am 21.12.2010 von Th. Mottner
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