| << Neues zur Winterreifenpflicht I | Sozialleistungen 2011: Die wichtigsten... nderungen beim ALG II >> |
Neues zur Winterreifenpflicht II
Es gibt keine gesetzliche Definition der Wetterverhältnisse "Glatteis", "Schneeglätte", "Schneematsch" und "Eis- oder Reifglätte". In der Gesetzesbegründung wird nur auf die Niederschlagsarten verwiesen, die zu den beschriebenen Straßenverhältnissen führen können. Das sind Schneefall (einschließlich Schneeregen und Schneegriesel) , Eiskörner, Glatteis bzw. gefrierender Regen, gefrierender Nebel und Schneeverwehungen.
Bei Verstößen ohne Behinderung anderer droht ein Bußgeld von 40,00 €, mit Behinderung bis zu 80,00 €. In beiden Fällen gibt es einen Punkt in Flensburg.
Eingestellt am 21.12.2010 von Th. Mottner
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.