Öffentlicher Dienst: Altersdiskriminierung bei Vergütungsgruppen BAT

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Frage, ob eine tarifliche Entgeltregelung für die Angestellten im öffentlichen Dienst, die wie § 27 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit dem Vergütungstarifvertrag Nr. 35 zum BAT die Grundvergütungen in den einzelnen Vergütungsgruppen nach Lebensaltersstufen bemisst, auch unter Berücksichtigung des primärrechtlich gewährleisteten Rechts der Tarifvertragsparteien auf Kollektivverhandlungen (jetzt Art. 28 GRC) gegen das primärrechtliche Verbot der Diskriminierung wegen des Alters (jetzt Art. 21 Abs. 1 GRC) in seiner Konkretisierung durch die Richtlinie 2000/78/EG verstößt, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt (BAG 6 AZR 148/09).

Somit ist immer noch nicht entschieden, ob die Staffelung der Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im Öffentlichen Dienst eine nicht zulässige Benachteiligung jüngerer Angestellter wegen des Alters darstellt und somit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt.


Eingestellt am 20.05.2010 von Th. Mottner , letzte Änderung: 30.06.2010
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