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Samstag ist kein Werktag
Ist die Miete für eine Wohnung spätestens am 3. Werktag eines Monats zu entrichten, zählt bei der Berechnung dieser Frist der Samstag (Sonnabend) nicht als Werktag (BGH vom 13.07.2010 - VIII ZR 129/09). Dies entschied jüngst der Bundesgerichtshof (BGH). Einem Wohnungsmieter ist fristlos gekündigt worden, weil er angeblich die Miete ständig verspätet gezahlt haben soll. Der Vermieter bemängelte beispielsweise, daß nach einer Abmahnung die Dezembermiete 2006 erst am 5.12. (Dienstag) gezahlt wurde, also vermeintlich erst am vierten Werktag. Dies sah der BGH anders. Die Karenzzeit von drei Werktagen dient der Berücksichtigung von üblichen Banklaufzeiten. Der Samstag ist kein Bankgeschäftstag und daher ebenso wie Sonn- und Feiertage nicht mitzuzählen.
Eingestellt am 06.08.2010 von Th. Mottner
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