Steuerrecht: Prozeßkosten sind von der Steuer absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, daß die Kosten eines Zivilprozesses steuerlich absetzbar sind (BFH vom 12.05.2011 - VI R 42/10). Dies war bislang nur ausnahmsweise möglich, wenn die gerichtliche Streitigkeit von existenzieller Bedeutung für den Steuerpflichtigen war. Diese Rechtsprechung hat der BFH nun geändert. Nunmehr können die Kosten eines Zivilprozesses unabhängig von dessen Gegenstand als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Das soll allerdings nur dann gelten, wenn die Prozeßführung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Hierzu müsse der Erfolg des Prozesses zumindest ebenso wahrscheinlich sein wie der Mißerfolg. Nur dann seien die Aufwendungen hierfür unausweichlich, so der BFH. Nach diesem Urteil dürfte nun die Anerkennung von Zivilprozeßkosten als außergewöhnliche Belastung die Regel sein. In jedem Fall sollten sie beim Finanzamt geltend gemacht werden.


Eingestellt am 19.08.2011 von S. Püschel
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