Trunkenheitsfahrt: Keine Blutprobe ohne Richter (2)

Ordnet ein Polizist die Blutentnahme zur Feststellung der Alkoholisierung eines Fahrzeugführers an, ohne zu prüfen, ob Gefahr in Verzug ist, darf das Gutachten zur Blutprobe im Strafprozeß als Beweismittel nicht verwendet werden (OLG Oldenburg vom 12.10.2009 - 2 SsBs 149/09).


Eingestellt am 01.12.2009 von Th. Mottner
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