Urheberrechtsverletzung im Internet: Kein Schadensersatz

Wird ein nicht ausreichend gesicherter WLAN-Anschluß einer Privatperson von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet (z. B. Tauschbörse zum Herunterladen von Musikdateien) genutzt, muß der Anschlußinhaber keinen Schadensersatz leisten. Er kann lediglich auf Unterlassung für die Zukunft in Anspruch genommen werden und muß die Kosten der Abmahnung tragen, weil er nicht geprüft hatte, ob sein WLAN-Netz durch zumutbare Maßnahmen vor einem Mißbrauch hinreichend geschützt ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof am 12. Mai 2010 (BGH vom 12.05.2010 - I ZR 121/08).


Eingestellt am 12.05.2010 von Th. Mottner
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