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Verdachtsunabhängige Geschwindigkeitskontrolle ist verfassungswidrig
Für die Videoüberwachung des Autobahnverkehrs, ohne daß der konkrete Verdacht einer Ordnungswidrigkeit vorliegt, gibt es keine gesetzliche Grundlage. Die hierauf gestützten Bußgeldbescheide sind rechtswidrig (BVerfG v. 11.08.2009 - 2 BvR 941/08).
Eingestellt am 09.10.2009 von Th. Mottner
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