Versorgungsausgleichskasse ab 01.04.2010

Seit dem 01.04.2010 gibt es die sog. Versorgungsausgleichskasse. Wird im Rahmen der Ehescheidung ein Versorgungsausgleich durchgeführt, werden auch die von den Ehepartnern erworbenen Ansprüche aus einem Betriebsrentensystem ausgeglichen. In der Regel muß dann der Arbeitgeber des ausgleichspflichtigen Ehepartners den ausgleichsberechtigten Ehepartner in das Betriebsrentensystem mit aufnehmen (interne Teilung). Alternativ hierzu kann, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, auch der anteilige Betriebsrentenanspruch, der sich nach dem Versorgungsausgleich ergibt, an den ausgleichsberechtigten Ehepartner ausgezahlt werden (externe Teilung). Diesen Auszahlungsbetrag kann der ausgleichsberechtigte Ehepartner für eine anderweitige Alterssicherung verwenden, beispielsweise eine Riester-Rente oder die gesetzliche Rentenversicherung. Tut er dies nicht, fließt der Auszahlungsbetrag sofort automatisch in die neue Versorgungsausgleichskasse. Diese zahlt dann im Alter eine monatliche Zusatzrente. Der Leistungsumfang ist im einzelnen gesetzlich festgelegt. Ein Zugriff auf das bei der Versorgungsausgleichskasse verwaltete Kapital vor Rentenbeginn ist ausgeschlossen. Ein Verlust des Kapitals bei Insolvenz droht nicht, da die Versorgungsausgleichskasse Pflichtmitglied im Sicherungsfond „Protektor“ ist.

Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.versorgungsausgleichskasse.de.



Eingestellt am 21.04.2010 von S. Püschel
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