Rechtsberatung im Familienrecht in Mahlow, LK Teltow-Fläming
Wir beraten und vertreten Sie gern in Ihrem Scheidungesverfahren. Dabei zählt für uns nur eines: die zielgerichtete, effektive Durchsetzung Ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Interssen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Sollten Sie sich aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anwalt leisten können, sollten Sie Prozeßkostenhilfe beantragen. Wird Ihnen diese bewilligt, zahlt der Staat den größten Teil der Anwaltskosten.
Innerhalb des Scheidungsverfahrens sind auch folgende Dinge zu regeln:
- Muß mir mein Ex-Mann/meine Ex-Frau Unterhalt zahlen? Muß ich an meine Ex-Frau/meinen Ex-Mann Unterhalt zahlen?
Bei wem sollen zukünftig die gemeinsamen Kinder leben und wie oft dürfen sie beim anderen Elternteil sein?
Wer soll das Sorgerecht erhalten?
Wieviel Unterhalt können die Kinder verlangen?
Wer bekommt das gemeinsame Haus oder darf weiter in der Ehewohnung wohnen?
Wer muß den Zugewinnausgleich zahlen?
Muß ein Versorgungsausgleich durchgeführt werden?
Wer muß die Kredite weiter bezahlen?
Können wir noch eine gemeinsame Steuererklärung machen?
Wir bieten Ihnen auch fachanwaltliche Hilfe außerhalb des Scheidungsverfahrens:
- Geltendmachung von Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt
- Einforderung des Umgangsrechts eines Elternteils oder der Großeltern
- Abänderung von Unterhaltstiteln
- Beratung bei Begründung und Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

